Antrag:
Davon ausgehend, dass die Maßnahmen für einen „pandemiebedingten“ Unterricht noch für einen längeren Zeitraum notwendig sind, weist der Märkische Kreis das Jobcenter im MK an, auf Antrag die Kosten für einen internetfähigen Computer für Schüler*innen im Hartz IV Bezug zu übernehmen.
Um die Ausstattung der Schüler*innen für die Teilnahme am digitalen Unterricht sicher zu stellen, erarbeitet der Märkische Kreis ein Konzept mit Handlungsanweisung für die Jobcenter im MK.