Antrag

Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Laptop für Schüler*innen

Antrag:

Davon ausgehend, dass die Maßnahmen für einen „pandemiebedingten“ Unterricht noch für einen längeren Zeitraum notwendig sind, weist der Märkische Kreis das Jobcenter im MK an, auf Antrag die Kosten für einen internetfähigen Computer für Schüler*innen im Hartz IV Bezug zu übernehmen.

Um die Ausstattung der Schüler*innen für die Teilnahme am digitalen Unterricht sicher zu stellen, erarbeitet der Märkische Kreis ein Konzept mit Handlungsanweisung für die Jobcenter im MK.

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Einführung eines Mehrwegbecher-Systems

Antrag:

Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss, Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung des Märkischen Kreises wird aufgefordert, analog dem Beispiel der Kreise Gütersloh und Warendorf eine Mehrwegbecherkampagne zu starten, mit dem Ziel auf Einwegbecher in der Kreisverwaltung und bei anderen Anbietern von Coffe-to-go im Kreisgebiet zu verzichten.

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Übernahme der Mietkosten des Naturschutzzentrums MK bis Dezember 2020

im Oktober 2017 hat der Kreistag beschlossen, neben der zum Ankauf des neuen Standortes des Naturschutzzentrums verwendeten kapitalisierten Miete für 30 Jahre, die Mietzahlungen für den alten Standort des Naturschutzzentrums im Grebbecker Weg 3 für weitere 20 Monate zu übernehmen. Diese Frist läuft im August 2019 aus.

Bei dem Beschluss war der Kreistag davon ausgegangen, dass der neue Standort bis zu diesem Datum fertig umgebaut ist und das Naturschutzzentrum spätestens zum Jahresende 2019 in den neuen Standort umziehen kann…

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Sachstandsbericht zur Förderung der Schulsozialarbeit

für die kommende Sitzung des Schul- und Sportausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Richtlinien zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen im Märkischen Kreis

Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Sachstandsbericht zur Förderung der Schulsozialarbeit.

Begründung:
Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit MK gelten für die Jahre 2015 bis 2017.
Das Land NRW hatte im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ für die Jahre 2015 bis 2017 die Schulsozialarbeit BuT fortgesetzt.
Die Schulen im Märkischen Kreis haben an diesem Landesprogramm partizipiert und durch den Abschluss von Weiterleitungsverträgen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den für den Märkischen Kreis tätigen Freien Trägern die Finanzierung bis zum Ende des Jahres 2017 gesichert.
In 2018 hatte das Land NRW eine weitere Finanzierung zugesagt, falls der Bund die Finanzierung nicht übernimmt.

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