An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung
Herrn Marcus Tillmann
Lüdenscheid, 27.8.2019
Sehr geehrter Herr Tillmann,
im Oktober 2017 hat der Kreistag beschlossen, neben der zum Ankauf des neuen Standortes des Naturschutzzentrums verwendeten kapitalisierten Miete für 30 Jahre, die Mietzahlungen für den alten Standort des Naturschutzzentrums im Grebbecker Weg 3 für weitere 20 Monate zu übernehmen. Diese Frist läuft im August 2019 aus.
Bei dem Beschluss war der Kreistag davon ausgegangen, dass der neue Standort bis zu diesem Datum fertig umgebaut ist und das Naturschutzzentrum spätestens zum Jahresende 2019 in den neuen Standort umziehen kann.
Personelle, bautechnische und genehmigungsrechtliche Hürden haben den Umbau des ehemaligen Hofes Dohle in ein neues Naturschutzzentrum jedoch erheblich verzögert. Aufgrund statischer Probleme muss der gesamte Anbau an das Haupthaus nachträglich mit einem neuen Fundament gegründet werden, weiterhin musste der freitragende Dachstuhl nach den heutigen bautechnischen Regeln mit einem zusätzlichen Stahlgerüst verstärkt werden. Diese Probleme des seit 250 Jahren in der jetzigen Form stehenden Hofes konnten beim Erwerb nicht vorhergesehen werden.
Entsprechend länger müssen die Räumlichkeiten im Grebbecker Weg 3 das Naturschutzzentrum genutzt werden. Um die Finanzierung des Projektes nicht zu gefährden und das Naturschutzzentrum finanziell zu entlasten bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Der Märkische Kreis übernimmt die Mietzahlungen für die Immobilie Grebbecker Weg 3 bis Dezember 2020. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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