An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung
Herrn Marcus Tillmann
Lüdenscheid, 27.8.2019
Sehr geehrter Herr Tillmann,
im Oktober 2017 hat der Kreistag beschlossen, neben der zum Ankauf des neuen Standortes des Naturschutzzentrums verwendeten kapitalisierten Miete für 30 Jahre, die Mietzahlungen für den alten Standort des Naturschutzzentrums im Grebbecker Weg 3 für weitere 20 Monate zu übernehmen. Diese Frist läuft im August 2019 aus.
Bei dem Beschluss war der Kreistag davon ausgegangen, dass der neue Standort bis zu diesem Datum fertig umgebaut ist und das Naturschutzzentrum spätestens zum Jahresende 2019 in den neuen Standort umziehen kann.
Personelle, bautechnische und genehmigungsrechtliche Hürden haben den Umbau des ehemaligen Hofes Dohle in ein neues Naturschutzzentrum jedoch erheblich verzögert. Aufgrund statischer Probleme muss der gesamte Anbau an das Haupthaus nachträglich mit einem neuen Fundament gegründet werden, weiterhin musste der freitragende Dachstuhl nach den heutigen bautechnischen Regeln mit einem zusätzlichen Stahlgerüst verstärkt werden. Diese Probleme des seit 250 Jahren in der jetzigen Form stehenden Hofes konnten beim Erwerb nicht vorhergesehen werden.
Entsprechend länger müssen die Räumlichkeiten im Grebbecker Weg 3 das Naturschutzzentrum genutzt werden. Um die Finanzierung des Projektes nicht zu gefährden und das Naturschutzzentrum finanziell zu entlasten bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Der Märkische Kreis übernimmt die Mietzahlungen für die Immobilie Grebbecker Weg 3 bis Dezember 2020. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende




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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
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werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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