Sehr geehrter Herr Landrat,
für die kommende Sitzung des Kreistages bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Laptop für Schüler*innen im Hartz IV Bezug durch das Jobcenter im Märkischen Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Davon ausgehend, dass die Maßnahmen für einen „pandemiebedingten“ Unterricht noch für einen längeren Zeitraum notwendig sind, weist der Märkische Kreis das Jobcenter im MK an, auf Antrag die Kosten für einen internetfähigen Computer für Schüler*innen im Hartz IV Bezug zu übernehmen.
Um die Ausstattung der Schüler*innen für die Teilnahme am digitalen Unterricht sicher zu stellen, erarbeitet der Märkische Kreis ein Konzept mit Handlungsanweisung für die Jobcenter im MK.
Begründung:
Das Landessozialgericht Essen hat in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss (Az.: L7 AS 719/20 B ER und L 7 AS 720/20 B) entschieden, dass der digitale Unterricht einen internetfähigen Computer erforderlich mache.
Zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei ein internetfähiger Computer erforderlich. Die Kosten dafür seien im Regelbedarf aber nicht berücksichtigt.
Daher handele es sich um einen „unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“, entschied das LSG.
In der derzeitigen Sondersituation sei das Gerät ein „grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf für Bildung und Teilhabe.“
Um eine mögliche Verzögerung bei der Bewilligung bzw. Bezuschussung von digitalen Endgeräten zu vermeiden, halten wir klare Handlungsanweisungen für erforderlich.
Darüber hinaus weisen Wissenschaftler darauf hin, dass eine zweite Welle der Pandemie nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr wahrscheinlich ist.



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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