An den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses
Herrn Peter Maywald
Lüdenscheid, den 24.7.2019
Sehr geehrter Herr Maywald,
für die kommende Sitzung des Schul- und Sportausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Richtlinien zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen im Märkischen Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Sachstandsbericht zur Förderung der Schulsozialarbeit.
Begründung:
Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit MK gelten für die Jahre 2015 bis 2017.
Das Land NRW hatte im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ für die Jahre 2015 bis 2017 die Schulsozialarbeit BuT fortgesetzt.
Die Schulen im Märkischen Kreis haben an diesem Landesprogramm partizipiert und durch den Abschluss von Weiterleitungsverträgen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den für den Märkischen Kreis tätigen Freien Trägern die Finanzierung bis zum Ende des Jahres 2017 gesichert.
In 2018 hatte das Land NRW eine weitere Finanzierung zugesagt, falls der Bund die Finanzierung nicht übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende




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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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