Der Märkische Kreis beschließt, an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die Zertifizierung als „Fairtrade-Town“ (bzw. „Fairtrade-Kreis“) anzustreben. Der Kreis er-klärt sich bereit, die dazu erforderlichen Kriterien zu erfüllen.
Anfragen und Anträge
Der Kreistag fordert den Landrat auf, bis Ende des 3. Quartals 2022 eine umfassende Investitionsplanung zur Umsetzung der Klimaneutralität des Märkischen Kreises bis zum Jahr 2040 vorzulegen („Fahrplan zur Klimaneutralität MK 2040“). Dieser Plan soll die Verwaltung des Kreises und dessen sämtliche Liegenschaften umfassen…
Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP, LINKEN und der UWG
Der Märkische Kreis wird kurzfristig gemäß der Vorgaben des 6. Erlasses zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2021) die Einrichtung eines weiteren mobilen Impfangebotes (zweiter Impfbus) sowie zusätzlicher lokaler stationärer Impfstellen zur Unterstützung der heimischen Arztpraxen in ausgewogener geographischer Verteilung sicher stellen…
Im Haushaltsplan 2022 werden für das Produkt „Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsstelle“ Mittel für die Förderung der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle „Tamar“ der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. in Höhe von 45.000 € eingestellt, so dass die über die gesetzlich vorgeschriebene reine Gesundheitsberatung hinausgehende Beratungstätigkeit des Vereins im Kreisgebiet wieder aufgenommen werden kann. Eine Verstetigung der Förderung für die nächsten Jahre soll geprüft werden…
Beschlussvorschlag:
Für die angestellten Mitarbeiter des Kreises wird im Benehmen mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Entgeltumwandlung erarbeitet, um mit diesem Instrument für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anschaffung hochwertiger Pedelecs bzw. Fahrräder zu fördern (Finanzierungsmodell „JobRad“ oder ähnlich). Dies soll selbstverständlich auch für verbeamtetes Personal gelten, sobald auch der TV-L die nun im TVÖD enthaltenen Regelungen zur Entgeltumwandlung enthält. Damit wären dann die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung für die Beamten geschaffen, für die das LGB NW gilt.
Der Märkische Kreis stellt im Hinblick auf dieses Angebot einen Betrag von 25.000 € in den Haushalt 2021 ein, um durch die Einrichtung zusätzlicher abschließbarer Unterstellmöglichkeiten mit Ladestromanschluss die Nutzung von Pedelecs zusätzlich zu fördern.
Die Kreisverwaltung wird gebeten, den Bedarf für die Anschaffung von Dienstfahrräder (Pedelecs) zu prüfen und dem Kreistag zu gegebener Zeit zu berichten.