Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Integrationskurse sind ein zentrales Instrument der Sprachförderung und damit eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration, insbesondere mit Blick auf den Zugang zu Ausbildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Aktuell mehren sich jedoch Hinweise, dass sich die Rahmenbedingungen für den Zugang zu Integrationskursen im Jahr 2026 deutlich verschärfen. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für 2026 die Zulassung zu Integrationskursen für freiwillige Teilnehmende aus finanziellen Gründen ausgesetzt hat. Damit entfällt für zahlreiche Personen, die nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet sind, aber zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen auf die Kurse angewiesen wären, ein zentraler Zugangspfad. Diese Entwicklung wird bundesweit von Ländern, Kommunen, Bildungsträgern sowie von Akteuren aus Wirtschaft und Arbeitsmarkt kritisch bewertet, da ohne ausreichende Deutschkenntnisse der Einstieg in Beschäftigung regelmäßig erschwert wird und sich Integrationsverläufe verzögern können, mit möglichen Folgewirkungen auch auf den kommunalen Sozialhaushalt.
Wir bitten daher darzustellen, welche konkreten Auswirkungen die veränderten Zulassung- und Förderbedingungen im Jahr 2026 bereits im Märkischen Kreis entfalten bzw. in den kommenden Monaten zu erwarten sind. Von besonderem Interesse sind hierbei die Antrags- und Ablehnungslagen, mögliche Kursausfälle oder Angebotsreduzierungen durch Mindestteilnehmendenzahlen sowie die Situation der Kursträger im Kreisgebiet. Ebenso sind die arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs, zu betrachten. Schließlich ist zu klären, welche Steuerungs- und Handlungsmöglichkeiten dem Kreis innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben verbleiben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten. Sofern einzelne Daten der Verwaltung nicht vorliegen, bitten wir jeweils um Angabe, (1) aus welchem Grund diese Daten nicht vorliegen, (2) welche Stelle sie grundsätzlich erhebt, und (3) ob und wie die Verwaltung diese Daten abfragen kann bzw. warum dies nicht nicht möglich ist.
- Antrags- und Ablehnungsquoten
- Wie viele Anträge auf Zulassung zu Integrationskursen wurden im Märkischen Kreis
- Im Jahr 2025 und
- Seit dem 1. Januar 2026 gestellt?
- In welchem Umfang waren und sind Zulassungen/Teilnahmen aufgrund der BAMF-Regelung 2026 nicht mehr möglich (soweit bekannt) und welche Personengruppen sind hiervon im Kreisgebiet voraussichtlich besonders betroffen?
- Kursausfälle, Angebotsreduzierung, Trägerlage
- Wie viele Integrationskurse konnten
- Im Jahr 2025 und
- Seit Januar 2026 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung aufgrund von Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden?
- Mit welchen Kursausfällen bzw. Angebotsreduzierungen rechnet die Verwaltung für das Jahr 2026 und welche konkreten Planungen gibt es, um ein flächendeckendes Angebot aufrechtzuerhalten?
- Gibt es bereits Kursträger im Kreisgebiet, die eine Reduzierung ihres Kursangebots angekündigt oder umgesetzt haben? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
- Wie viele zugelassene Kursträger gibt es im Kreisgebiet, wie viele aktive Standorte, und wie viele durchschnittliche Kursplätze pro Monat standen 2025 bzw. stehen 2026 (bis dato) zur Verfügung?
- Wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
- Wie bewertet die Verwaltung fachlich die Gefahr, dass eingeschränkte Sprachförderung
- Die Integration in den Arbeitsmarkt verzögert,
- Transferleistungen verlängert und
- Die Arbeitsmarktsituation im Märkischen Kreis verschlechtert?
- Wie hoch sind die öffentlichen Kosten pro Person im Leistungsbezug im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten eines Integrationskurses? Wie bewertet die Verwaltung das Verhältnis von Sprachförderung zu Folgekosten verzögerter Integration?
- Welche Erkanntnisse liegen der Verwaltung vor, inwiefern Einschränkungen bei Integrationskursen Qualifizierung und Beschäftigungsaufnahme in Pflege-, Betreuungs- und Erziehungsberufen im Kreisgebiet beeinträchtigen?
- Räumliche Versorgung, Mobilität und Erreichbarkeit
- Gibt es Unterschiede in der Kursversorgung zwischen größeren Kommunen und kleineren Gemeinden?
- Finden Integrationskurse bzw. besteht die Gefahr, dass zukünftig Integrationskurse überwiegend in größeren Kommunen stattfinden? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen bestehen oder sind geplant, um auch bei sinkender Kurssituation ein dezentral erreichbares Angebot zu sichern?
- Welche spezifischen Unterstützungsangebote bestehen für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Care-Verantwortung?
- In welchem Umfang werden Mobilitätshilfen/Fahrkostenübernahme zur Kursteilnahme genutzt?
- Zuständigkeit und Handlungsspielraum
- Welche konkreten Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten hat der Märkische Kreis trotz bundesrechtlicher Vorgaben, um Kursangebote und -zugang sicherzustellen?



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die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes „Verbesserung der schulischen Unterstützungsstrukturen im Märkischen Kreis“ für die Beratungsfolge Schul- und Sportausschuss am 26.02.2026 / Kreisausschuss 12.03.2026 / Kreistag am 19.03.2026 und stellt hierzu den folgenden Antrag.
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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