Erweiterung des Klimafolgenanpassungskonzeptes
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, weitere Teilkonzepte für die Klimafolgenanpassung zu entwickeln. Hierbei sind vor allem die Handlungsfelder Gesundheit, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Biodiversität zu berücksichtigen. Die Kreisverwaltung erstellt einen Beschlussvorschlag für entsprechende Teilkonzepte, berücksichtigt finanzielle
und personelle Mittel für den Haushalt beziehungsweise Stellenplan und etwaige Fördermittel sowie mögliche Partner. Dazu wird ein Zeitplan aufgestellt, welche Teilkonzepte bis 2030 begonnen, umgesetzt oder sogar vollständig durchgeführt werden können.


