Sehr geehrter Herr Duffe,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Berechtigten stark zu vereinfachen. Dafür wird die Möglichkeit der Mittelvergabe über einen Globalantrag (einmaliger Antrag für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) eingeführt.
Begründung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich am 1.6.2017 auf unseren Antrag hin ausführlich mit der Thematik der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten auch im Märkischen Kreis diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Eine Vereinfachung der Antragstellung, wie in anderen Kreisen bereits geschehen, wurde von der Verwaltung des Märkischen Kreises im Ausschuss abgelehnt, da zusätzlicher Arbeitsaufwand befürchtet wird.
Das von der Bundesregierung aufgelegte Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern, die von Armut betroffen sind die Teilhabe an der Gemeinschaft sowie gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kreise und Städte sind aufgefordert, alles dafür zu tun, dass diese Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket den Adressatenkreis auch erreichen. Wir erwarten daher auch vom Märkischen Kreis, dass diese Fördermöglichkeiten intensiv beworben werden und die Antragstellung stark vereinfacht wird (Globalantrag).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
i.A.
Fraktionsgeschäftsführerin
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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