Sehr geehrter Herr Duffe,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Berechtigten stark zu vereinfachen. Dafür wird die Möglichkeit der Mittelvergabe über einen Globalantrag (einmaliger Antrag für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) eingeführt.
Begründung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich am 1.6.2017 auf unseren Antrag hin ausführlich mit der Thematik der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten auch im Märkischen Kreis diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Eine Vereinfachung der Antragstellung, wie in anderen Kreisen bereits geschehen, wurde von der Verwaltung des Märkischen Kreises im Ausschuss abgelehnt, da zusätzlicher Arbeitsaufwand befürchtet wird.
Das von der Bundesregierung aufgelegte Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern, die von Armut betroffen sind die Teilhabe an der Gemeinschaft sowie gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kreise und Städte sind aufgefordert, alles dafür zu tun, dass diese Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket den Adressatenkreis auch erreichen. Wir erwarten daher auch vom Märkischen Kreis, dass diese Fördermöglichkeiten intensiv beworben werden und die Antragstellung stark vereinfacht wird (Globalantrag).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
i.A.
Fraktionsgeschäftsführerin



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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