An den Vorsitzenden des Ausschusses
Für Gesundheit und Soziales
Herrn Ulrich Duffe
25.9.2017
Sehr geehrter Herr Duffe,
für die kommende Sitzung des Ausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
“Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes im Märkischen Kreis”
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um eine Darstellung der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Märkischen Kreis.
Begründung:
Am 1. Juli 2017 trat das neue ProstSchG in Kraft.
Die Ziele des Gesetzes sind:
- Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken
- Fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen zu schaffen
- Die ordnungsrechtlichen Instrumente zur Überwachung der gewerblich ausgeübten Prostitution zu verbessern,
- Die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern,
- Gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche oder jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung auszuschließen bzw. zu verdrängen und
- Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.
Die Kreise sind lt. Gesetz verpflichtet, die Aufgaben der Untersuchung und Beratung der in der Prostitution Tätigen zu gewährleisten, sowie die Betriebe regelmäßig zu kontrollieren.
Beratungsangebote für die in der Prostitution Tätigen für die 5 südwestfälischen Kreise werden derzeit noch durch die Evangelische Frauenhilfe e.V. mit der Beratungsstelle TAMAR vorgehalten.
Aufgrund fehlender Finanzmittel könnte dieses Beratungsangebot bereits 2018 wegfallen.
Um einen Überblick über die Arbeitsweise von TAMAR zu erhalten bitten wir zu Sitzung Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
i.A.
Fraktionsgeschäftsführerin
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
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