Planung

Landschaftspläne

Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

Die aufgeführten Ziele der Leistungen des Produktes Vertragsnaturschutz, Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz, Erholung Produktbereich 130, Produktgruppe 554

unter Ziele zu Punkt 2. Landschaftspläne werden wie folgt ergänzt:

Die noch ausstehenden Landschaftspläne werden in den nächsten Jahren aufgestellt. Dabei soll jährlich ein Entwurf neu vorgelegt werden.

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