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| Gremium: | Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung |
| Datum: | 22. November 2016 |
Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung, sowie für den Kreisausschuss/Kreistag bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Haushaltsansatz für Öffentlichkeitsarbeit/Marketing im Produkt Klimaschutz wird auf 15.000 Eurp (derzeit 7.500 Euro) erhöht.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zur Unterstützung und Verstärkung der Arbeit in diesem Bereich ein/e Praktikant/in oder eine Stelle aus dem Programm des Bundesfreiwilligendienstes eingerichtet werden kann und soweit möglich diese einzurichten.
Begründung
Das Budget für den Bereich Klimaschutz Öffentlichkeitsarbeit ist mit derzeit 7.500 Euro äußerst knapp bemessen.
Mit einer Verdoppelung des Budgets könnten weitere Maßnahmen wie z. B. die Umsetzung der Effizienzmaßnahmen aus ÖKOPROFIT MK 2016/2017 am BKT/GBBK umgesetzt werden, oder in Kooperation mit den Kommunen im MK Projekte zur Stärkung der E-Mobilität durchgeführt werden.
Auch könnten in Kooperation mit Grund-und Förderschulen oder KITAs weitere Maßnahmen im Bildungsbereich zum Thema Klimaschutz erarbeitet werden.
Diese wichtigen Maßnahmen können ohne eine Erhöhung des Budgets nicht durchgeführt werden, Die personelle Unterstützung der Klimaschutzbeauftragten des Märkischen Kreises könnte weiter dazu beitragen das Thema Klimaschutz als Markenzeichen für den MK zu etablieren.





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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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