An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Gesundheit und Soziales
Herrn Ulrich Duffe
Lüdenscheid, den 1.2.2019
Sehr geehrter Herr Duffe,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Märkischen Kreis
hier: Erfahrungsbericht der Verwaltung bzw. des Jobcenters
Begründung:
Vor einem Jahr wurde letztmalig im Fachausschuss über die Situation auf dem Wohnungsmarkt für Menschen/Familien mit Transferleistungen berichtet. Schon zu diesem Zeitpunkt hat es zur Überprüfung der Datenerhebung für den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel Kritik von Seiten der Wohnungsbaugesellschaften gegeben.
Derzeit wird in den Medien auch wieder verstärkt darüber berichtet, dass nicht nur in den Ballungsgebieten Probleme bei der Wohnraumsuche für diesen Personenkreis auftreten, da entsprechender Wohnraum nicht mehr zur Verfügung steht.
Wir halten es deshalb für erforderlich im kommenden Ausschuss für Gesundheit und Soziales diese Thematik aufzugreifen, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die angebracht sind, diesem Problem entgegenzuwirken.
Wir bitten zur Übersicht auch mitzuteilen, wie viele Mietsenkungsverfahren in 2018 eingeleitet worden sind und wie hoch die jeweilige Summe war, die zum Verfahren geführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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