An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung
Herrn Marcus Tillmann
Im Grünen Busch 12
58642 Iserlohn
16.10.2017
Sehr geehrter Herr Tillmann,
für die nächste Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Ergebnisse aus dem Gülle-Neye Prozess.
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht, insbesondere auch zu den Inhalten des in den Medien kommunizierten Plädoyers der Staatsanwaltschaft bzgl. einiger Versäumnisse der Behörden bzw. des Märkischen Kreises.
Auch bitten wir um Darstellung der Konsequenzen für das zukünftige Verwaltungshandeln.
Begründung:
Das mit Spannung auch von der Politik erwartete Urteil im Fall des Gülle-Neye Prozesses hat viele Fragen auch bzgl. der Aufgabenwahrnehmung der Überwachungsbehörde aufgeworfen, mit denen sich die politischen Gremien des Märkischen Kreises aus unserer Sicht befassen müssen.
Viele Bereiche, die in der Urteilsbegründung angesprochen worden sind, wie die wirksame Verhinderung der Verklappung riesiger Mengen aus intensiver Schweinemasthaltung, sind nur durch bundesgesetzliche Regelungen möglich. Dies wurde auch schon vom EUGH eingefordert. Bisher ohne Erfolg.
Gleichwohl halten wir es für erforderlich, dass wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Güllegeschäftes, wenn möglich, auch vor Ort restriktiv überwacht und Zwangsgelder bei Verstößen umgehend eingefordert werden.
Wir schließen uns hier der Auffassung der Staatsanwaltschaft an.
Dieser Schaden ist letztendlich von der Allgemeinheit zu tragen. Argumente, wie nicht vorhandenes Personal um Überwachungen und Kontrollen durchführen zu können, sind unverantwortlich.
Etwaige Stellenanforderungen, die notwendig sind, damit der Märkische Kreis seinen Aufgaben nachkommen kann, erwarten wir zu den Haushaltsplanberatungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
i.A.
Fraktionsgeschäftsführerin
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