An den Vorsitzenden des Ausschusses
Für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr
Herrn Bernhard Camminadi
Lüdenscheid, den 27.3.2018
Sehr geehrter Herr Camminadi,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Einführung eines Tür-zu-Tür Angebotes der MVG für den MK in 2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr begrüßt die Vorstellungen der Geschäftsführung der MVG zur Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs für den Märkischen Kreis.
Die MVG wird aufgefordert, für das geplante zusätzliche Tür-zu-Tür Angebot eine Kostenkalkulation für den Märkischen Kreis für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr vorzulegen und eine mögliche Zeitplanung für die Umsetzung auszuarbeiten.
Begründung:
Die Geschäftsführung der MVG beschäftigt sich derzeit mit unterschiedlichen zusätzlichen Fahrgastangeboten zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Um herauszufinden, welche Angebote für die Bedarfe der Bevölkerung im Märkischen Kreis zielführend dauerhaft angeboten werden sollten, müssen diese Angebote auch über Feldversuche durchgeführt werden. Dazu benötigt die MVG zusätzliche Finanzmittel.




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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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