Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2021 und die Sitzung des Kreistages am 18.03.2021 – Hier: Antrag zu TOP „Haushalt 2021“: Teilnahme des Kreises an dem Projekt „Stadtradeln“
Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen möchte Sie hiermit bitten, folgenden Antrag in den kommenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages zu behandeln und abstimmen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Märkische Kreis nimmt an dem Projekt „Stadtradeln 2021“ teil. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 3.300 € (2.725 € Teilnahmegebühr und 575 € Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit) werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt.
Begründung:
Seit vielen Jahren besteht bundesweit das Projekt „Stadtradeln“, welches im Sommerhalbjahr auf kommunaler Ebene jeweils dreiwöchige gemeinschaftliche Aktionen in Form eines Wettbewerbs unter den beteiligten Gebietskörperschaften durchführt (www.stadtradeln.de), Ziel ist dabei die Erreichung einer möglichst hohen Summe an gefahrenen Fahrrad-Kilometern. Dabei können insbesondere auch Teams aus Kommunalpolitikern gebildet werden. Im letzten Jahr haben sich aus dem Märkischen Kreis die Kommunen Iserlohn, Menden und Werdohl beteiligt, auf Kreisebene ca. die Hälfte der Nordrhein-Westfälischen Flächenkreise.
Durch das Projekt Stadtradeln wird konzentriert auf die dreiwöchige (individuell wählbare) Laufzeit für die klimafreundliche Benutzung von Fahrrädern geworben, insbesondere die Aspekte des gemeinschaftlichen Handelns und des positiven gesundheitlichen Effektes sind neben der unmittelbaren Vermeidung von Autoverkehr als gewinnbringend hervorzuheben. Eine Beteiligung des Kreises würde dem Radfahren im märkischen Sauerland zu einem zusätzlichen Impuls verhelfen, verbunden mit überregionalen Effekten in Bezug auf die Wahrnehmung als Fahrradregion.
Die Bildung der Teams kann auf elektronischem Wege erfolgen, die Kilometer werden letztlich individuell gesammelt, so dass durch die aktuelle Pandemielage keine grundsätzlichen Einschränkungen für die Aktion gegeben sind.
Durch die Teilnahme ermöglicht der Märkische Kreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden jeweils eine eigene Anmeldung zu deutlich vergünstigten Konditionen (bis zu ca. 80% Ersparnis). Es entstehen zunächst nur für das laufende Haushaltsjahr Kosten, da die Anmeldung jeweils nur für eine Periode erfolgt. Bei einer wiederholten Teilnahme kann durch eine eventuell in Betracht zu ziehende Mitgliedschaft im europaweiten Klimabündnis eine Beitragsreduktion und durch eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS – www.agfs-nrw.de ) eine beträchtliche Förderung der Teilnahmegebühr durch das Land erzielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Oliver Held
Fraktionsvorsitzender
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Antrag: Umsetzung des Masterplans Radverkehrsnetznetz MK
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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