Sehr geehrter Herr Landrat,
für die kommende Sitzung des Kreistages bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Laptop für Schüler*innen im Hartz IV Bezug durch das Jobcenter im Märkischen Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Davon ausgehend, dass die Maßnahmen für einen „pandemiebedingten“ Unterricht noch für einen längeren Zeitraum notwendig sind, weist der Märkische Kreis das Jobcenter im MK an, auf Antrag die Kosten für einen internetfähigen Computer für Schüler*innen im Hartz IV Bezug zu übernehmen.
Um die Ausstattung der Schüler*innen für die Teilnahme am digitalen Unterricht sicher zu stellen, erarbeitet der Märkische Kreis ein Konzept mit Handlungsanweisung für die Jobcenter im MK.
Begründung:
Das Landessozialgericht Essen hat in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss (Az.: L7 AS 719/20 B ER und L 7 AS 720/20 B) entschieden, dass der digitale Unterricht einen internetfähigen Computer erforderlich mache.
Zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei ein internetfähiger Computer erforderlich. Die Kosten dafür seien im Regelbedarf aber nicht berücksichtigt.
Daher handele es sich um einen „unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“, entschied das LSG.
In der derzeitigen Sondersituation sei das Gerät ein „grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf für Bildung und Teilhabe.“
Um eine mögliche Verzögerung bei der Bewilligung bzw. Bezuschussung von digitalen Endgeräten zu vermeiden, halten wir klare Handlungsanweisungen für erforderlich.
Darüber hinaus weisen Wissenschaftler darauf hin, dass eine zweite Welle der Pandemie nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr wahrscheinlich ist.
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Antrag: Umsetzung des Masterplans Radverkehrsnetznetz MK
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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