Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Laptop für Schüler*innen

Sehr geehrter Herr Landrat,

für die kommende Sitzung des Kreistages bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Laptop für Schüler*innen im Hartz IV Bezug durch das Jobcenter im Märkischen Kreis

Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Antrag:
Davon ausgehend, dass die Maßnahmen für einen „pandemiebedingten“ Unterricht noch für einen längeren Zeitraum notwendig sind, weist der Märkische Kreis das Jobcenter im MK an, auf Antrag die Kosten für einen internetfähigen Computer für Schüler*innen im Hartz IV Bezug zu übernehmen.

Um die Ausstattung der Schüler*innen für die Teilnahme am digitalen Unterricht sicher zu stellen, erarbeitet der Märkische Kreis ein Konzept mit Handlungsanweisung für die Jobcenter im MK.

Begründung:
Das Landessozialgericht Essen hat in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss (Az.: L7 AS 719/20 B ER und L 7 AS 720/20 B) entschieden, dass der digitale Unterricht einen internetfähigen Computer erforderlich mache.

Zur Teilnahme am pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei ein internetfähiger Computer erforderlich. Die Kosten dafür seien im Regelbedarf aber nicht berücksichtigt.
Daher handele es sich um einen „unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“, entschied das LSG.

In der derzeitigen Sondersituation sei das Gerät ein „grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf für Bildung und Teilhabe.“

Um eine mögliche Verzögerung bei der Bewilligung bzw. Bezuschussung von digitalen Endgeräten zu vermeiden, halten wir klare Handlungsanweisungen für erforderlich.

Darüber hinaus weisen Wissenschaftler darauf hin, dass eine zweite Welle der Pandemie nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr wahrscheinlich ist.



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