Sehr geehrter Herr Duffe,
zum Tagesordnungspunkt 4 – Antrag der Beratungsstelle Tamar auf finanzielle Unterstützung – bitten
wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
- Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert den Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. auf Förderung eines ESF-kofinanzierten Einzelprojektes beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales in geeigneter Weise zu unterstützen.
Begründung:
Die Verwaltung stellt in ihrer ablehnenden Begründung zum Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. dar, dass es sich bei dem Beratungsangebot von TAMAR um eine freiwillige Leistung
handelt und alle Aufgaben in Bezug auf das neue Prostituiertenschutzgesetz von der Verwaltung des Märkischen Kreises ü bernomrnen werden können.
Eine zusätzliche Stelle für die Kontrolle der Betriebe wird von der Verwaltung für den Stellenplan beantragt.
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Beschlussvorschlag:
Für die angestellten Mitarbeiter des Kreises wird im Benehmen mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur Entgeltumwandlung erarbeitet, um mit diesem Instrument für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anschaffung hochwertiger Pedelecs bzw. Fahrräder zu fördern (Finanzierungsmodell „JobRad“ oder ähnlich). Dies soll selbstverständlich auch für verbeamtetes Personal gelten, sobald auch der TV-L die nun im TVÖD enthaltenen Regelungen zur Entgeltumwandlung enthält. Damit wären dann die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung für die Beamten geschaffen, für die das LGB NW gilt.
Der Märkische Kreis stellt im Hinblick auf dieses Angebot einen Betrag von 25.000 € in den Haushalt 2021 ein, um durch die Einrichtung zusätzlicher abschließbarer Unterstellmöglichkeiten mit Ladestromanschluss die Nutzung von Pedelecs zusätzlich zu fördern.
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Der Märkische Kreis stellt im Hinblick auf dieses Angebot einen Betrag von 25.000 € in den Haushalt 2021 ein, um durch die Einrichtung zusätzlicher abschließbarer Unterstellmöglichkeiten mit Ladestromanschluss die Nutzung von Pedelecs zusätzlich zu fördern.
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Der Märkische Kreis stellt im Hinblick auf dieses Angebot einen Betrag von 25.000 € in den Haushalt 2021 ein, um durch die Einrichtung zusätzlicher abschließbarer Unterstellmöglichkeiten mit Ladestromanschluss die Nutzung von Pedelecs zusätzlich zu fördern.
Die Kreisverwaltung wird gebeten, den Bedarf für die Anschaffung von Dienstfahrräder (Pedelecs) zu prüfen und dem Kreistag zu gegebener Zeit zu berichten.
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