Antrag – Haushalt 2026: Antrag zur Finanzierung einer Fachstelle für das Frauenhaus

Ausschuss für Gesundheit und Soziales 19.02.2026
Kreisausschuss 12.03.2026
Kreistag 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Schwarzkopf,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt für die Beratungsfolge Ausschuss für Gesundheit und Soziales 19.02.2026 / Kreisausschuss 12.03.2026 / Kreistag am 19.03.2026
zum jeweiligen Tagesordnungspunkt „Haushalt 2026“ den Antrag auf Sicherstellung der Restfinanzierung einer zusätzlichen Fachstelle im Frauenhaus.

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Märkische Kreis übernimmt im Haushaltsjahr 2026 die anteilige Restfinanzierung in Höhe von ca. 31.000 € zur Sicherstellung einer zusätzlichen Fachkraft im Frauenhaus in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Unterbezirk Hagen – Märkischer Kreis.
  2. Die Mittel sind im Haushalt 2026 entsprechend bereitzustellen.
  3. Die Finanzierung erfolgt zunächst befristet für das Haushaltsjahr 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung der
    Landesregelungen im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zu beobachten und dem Kreistag rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen
    2027 zu berichten.

Begründung

Das Frauenhaus im Märkischen Kreis, betrieben von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Hagen – Märkischer Kreis, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Trägern die Möglichkeit eröffnet, eine zusätzliche Fachkraft anteilig fördern zu lassen.
Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von rund 31.000 € würde ohne Unterstützung des Kreises zu Lasten des Trägers gehen – oder dazu führen, dass die Stelle nicht realisiert werden kann. Die angespannte Haushaltslage des Märkischen Kreises ist unbestritten. Gleichzeitig handelt es sich bei der Finanzierung eines Frauenhauses nicht um eine freiwillige Luxusleistung,
sondern um einen elementaren Bestandteil der Daseinsvorsorge und des Gewaltschutzes. Mit Blick auf die angekündigte Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und die ab 01.01.2027 vorgesehene Verpflichtung der Länder, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen, ist davon auszugehen, dass strukturelle Verbesserungen folgen werden.

Gerade deshalb ist es sachlich geboten, eine Übergangsfinanzierung für 2026 sicherzustellen, um bestehende Versorgungslücken nicht fortzuschreiben. Ein Aufschub um ein weiteres Jahr würde bedeuten, dass betroffene Frauen und Kinder im Märkischen Kreis weiterhin mit begrenzten personellen Ressourcen auskommen müssen – obwohl Fördermittel des Landes
bereitstehen. Der Kreistag hat bereits 2023 eine vergleichbare Finanzierung abgelehnt. Angesichts der sich weiter zuspitzenden Anforderungen im Bereich Gewaltschutz sowie der bundes- und landespolitischen Entwicklungen ist eine erneute politische Bewertung angezeigt. Mit einer befristeten Finanzierung für 2026 übernimmt der Märkische Kreis Verantwortung, ohne sich dauerhaft finanziell zu binden und sendet zugleich ein klares Signal für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

In diesem Sinne bitten wir, hierfür den vorstehenden Beschluss zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Marjan Eggers
gez. Paolino Barone
Fraktionsvorsitzende



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