Keine Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl des Landrats/der Landrätin

Herrn
Landrat
Thomas Gemke

Lüdenscheid, 06.12.2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

aus aktuellem Anlass bitten wir um die Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am kommenden Donnerstag, den 13.12.2018

Antrag:

  1. Der Kreistag des Märkischen Kreises spricht sich gegen eine erneute Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl des Landrats/der Landrätin im Jahr 2020 aus.
  2. Diesen Beschluss teilt der Landrat dem Landkreistag in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit.

Begründung:
In nicht einmal mehr zwei Jahren findet die Kommunalwahl inklusive der Wahl der Bürgermeister*in bzw. der Landrät*in statt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und Die Linken die Stichwahl wieder eingeführt. Diese wurde somit bei den Wahlen 2014 bzw. 2015 überall dort durchgeführt, wo kein*e Kandidat*in im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erreichen konnte.

Die CDU-geführte Landesregierung beabsichtigt nun, die Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamt*innen erneut abzuschaffen und dies bereits zur Wahl im Jahr 2020 wirksam werden zu lassen. Dies soll über eine Änderung an dem bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags erfolgen. Dieses Vorgehen ist nicht nur ungewöhnlich, sondern in höchstem Maße intransparent und verringert die Anhörungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen (über die kommunalen Spitzenverbände) in nicht hinnehmbarer Weise. Gleichzeitig beginnen viele Parteien bereits jetzt mit strategischen Vorüberlegungen für Kandidaturen zur Bürgermeister-/Landratswahl, so dass sich grundlegende Änderungen am Wahlmodus mit Rücksicht darauf zum jetzigen Zeitpunkt verbieten.

Darüber hinaus führt eine Abschaffung der Stichwahl zu einer deutlichen Schwächung der Legitimation der gewählten Bürgermeister*innen/ Landrät*innen. Ein*e Kandidat*in, der/die sich im ersten Wahlgang gegen vier weitere Mitbewerber*innen mit 25 Prozent durchsetzt, konnte zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen, ist letztendlich aber nur von 12-13% der Bürger*innen gewählt worden, bei einer typischen Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende



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