Herrn Landrat
Thomas Gemke
Lüdenscheid, den 8.7.2019
Sehr geehrter Herr Landrat,
für die Sitzung des Kreisausschusses am 12.9.2019 bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Schließung des Marienhospitals Letmathe
In ihren Erläuterungen zur Schließung des Marienhospitals Letmathe (DS 20/9/0914) führt die Verwaltung aus, dass umgehend die für eine Schließung des Marienhospitals notwendigen Maßnahmen einzuleiten und voranzutreiben, sowie Verhandlungen mit der katholischen St. Kilian-Kirchengemeinde über das Krankenhausgrundstück aufzunehmen sind.
Darüber hinaus sollen mit benachbarten Krankenhäusern Gespräche geführt werden, ob im Rahmen einer Schließung Kooperationen oder andere Versorgungsmodelle wie z.B. die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in den Räumlichkeiten des Marienhospitals möglich sind.
Ähnlich lautende Anträge für eine Überprüfung der weiteren Nutzung des Marienhospitals Letmathe durch die Stadt Iserlohn wurden für die Ratssitzung der Stadt am 9.7.2019 gestellt.
Wir gehen davon aus, dass sich die Verwaltung des Märkischen Kreises kurzfristig mit Vertreter*innen der Stadt Iserlohn zusammensetzt, um gemeinsam die nächsten Schritte für eine zukunftsfähige Lösung zu eruieren.
Ein schnelles Reagieren ist notwendig, um eine unnötige Fluktuation beim vorhandenen Personal zu vermeiden.
Eine fortlaufende Berichterstattung der Verwaltung in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages halten wir für unumgänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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