Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Die aufgeführten Ziele der Leistungen des Produktes Vertragsnaturschutz, Landschaftsplanung, Biotop- und Artenschutz, Erholung Produktbereich 130, Produktgruppe 554
unter Ziele zu Punkt 2. Landschaftspläne werden wie folgt ergänzt:
Die noch ausstehenden Landschaftspläne werden in den nächsten Jahren aufgestellt. Dabei soll jährlich ein Entwurf neu vorgelegt werden.
Begründung
Die Landschaftspläne sind das zentrale Instrument des Naturschutzes für den Märkischen Kreis und in NRW. Sie sind somit Kernstücke der modernen Naturschutzgesetzgebung, da die Landschaftspläne rechtsverbindlich in Form einer Satzung festgesetzt werden.
Derzeit werden trotzdem aus unterschiedlichen Erwägungen keine weiteren Pläne aufgestellt.
Wir halten es aufgrund der zentralen Bedeutung für den Naturschutz für zwingend erforderlich endlich die noch ausstehenden Landschaftspläne aufzustellen.



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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