Antrag – zu TOP Ö24, Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für offene Ganztagsschulen des Märkischen Kreises, hier: Berücksichtigung von Pflegefamilien bei der Beitragserhebung

Kreistag 19.03.2026
Lüdenscheid, den 16.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Schwarzkopf,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 den folgenden Antrag.

Der Kreistag möge beschließen:

In die Beitragssatzung für die Offene Ganztagsschule wird dahingehend aufgenommen, dass Pflegeeltern im Sinne des § 33 SGB VIII nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen zur Berechnung der OGS-Beiträge herangezogen werden. Stattdessen werden Pflegefamilien pauschal der zweiten Einkommensstufe der Beitragstabelle zugeordnet, es sei denn, es ergibt sich
ein niedriger Betrag anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Begründung

Pflegefamilien übernehmen eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im Auftrag der Gesellschaft. Kinder leben in Vollzeitpflege nicht aus privaten Gründen in diesen Familien, sondern weil das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII eingerichtet hat. Pflegeeltern leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Förderung von
Kindern in schwierigen Lebenssituationen.

Das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII stellt kein Einkommen der Pflegefamilie dar, sondern ist eine zweckgebundene Leistung für den Unterhalt und die Betreuung des Pflegekindes. Eine vollständige Heranziehung nach dem Einkommen der Pflegeeltern würde diese besondere Situation nicht ausreichend berücksichtigen.

Zudem verfügen Kommunen bei der Gestaltung von Elternbeiträgen über einen erheblichen Handlungsspielraum. Differenzierungen aufgrund besonderer sozialer Situationen sind zulässig und werden von vielen Kommunen genutzt.

Die vorgeschlagene pauschale Einstufung in die zweite Einkommensstufe stellt einen sachgerechten Mittelweg dar: Pflegefamilien beteiligen sich weiterhin an den Kosten, werden jedoch durch ihr Engagement für ein Pflegekind nicht unverhältnismäßig belastet.

Nicht zuletzt übernehmen Pflegefamilien eine Aufgabe, die auch für die öffentliche Hand von großer finanzieller Bedeutung ist. Eine stationäre Unterbringung eines Kindes verursacht erheblich höhere Kosten als die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Pflegefamilien ermöglichen somit eine familiennahe Betreuung und entlasten gleichzeitig die Jugendhilfe.

Vor diesem Hintergrund ist eine pauschale Einstufung von Pflegefamilien in die zweite Einkommensstufe sachgerecht und angemessen.

In diesem Sinne bitten wir, hierfür den vorstehenden Beschluss zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Marjan Eggers
gez. Paolino Barone
Fraktionsvorsitzende



Verwandte Artikel