Antrag zu den Haushaltsplanberatungen 2023 – Kreisausschuss/Kreistag – Antrag zum Investitionsplan des Budgets Regiebetrieb 15 – Investitionsplan Produkt 12.542.01 (Straßenbau)
Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag in Zuge der Beratung des Haushaltsplans 2023 im Kreisausschuss am 01.12.2022 und im Kreistag am 08.12.2022 aufzunehmen und abstimmen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Posten „K16, Straßenabschnitt 4“ (Investitionsauftrag 125 421 449 – K16 Abschnitt Sümmern – Gut Bertingloh) des Produktes 12.542.01 (Straßenbau) im Haushaltsplanentwurf 2023 wird gestrichen.
Begründung:
Bei der diesjährigen Bereisung der Kreisstraßen im nördlichen Kreisgebiet am 24.05.2022 wurde unter anderem die Verlegung der Kreisstraße 16 im Bereich Sümmern / Gut Bertingloh zur Umgehung der dort befindlichen S-Kurve kurz erläutert. In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 16.11.2022 wurde dies im Rahmen der Haushaltsplanberatungen anhand einer Darstellung der Planvariante konkretisiert.
Seitens der Verwaltung wurden Argumente gegen eine eventuelle Fahrbahnaufweitung im Be-reich der S-Kurve angeführt. Dabei konnte weder schlüssig dargelegt werden, warum ersatzweise zu der Begradigung eine solche Aufweitung überhaupt erforderlich, noch aus welchen Gründen die aufwendige Begradigung der Strecke an diesem Punkt zwingend geboten ist. Vor dem Hintergrund anderer überarbeitungsbedürftiger Kreisstraßenabschnitte und tatsächlicher Unfallschwerpunkte sowie der auch in der genannten Ausschusssitzung nicht ausgeräumten Befürchtung, dass diese Begradigung die Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrende deutlich verschlechtern würde, scheint dieses Vorgehen außerordentlich fragwürdig.
Ein allgemeingültiger Anforderungskatalog an den Ausbaustandard der Kreisstraßen, der die Begradigung an dieser Stelle folgerichtig nach sich ziehen würde, wurde ebenfalls nicht vorgelegt. Enge Kurvenradien sind bei vielen Kreis- und Landesstrassen im Märkischen Kreis zu fin-den und ziehen, je nach tatsächlicher Verkehrsbelastung, eben nicht regelmäßig einen unmittelbaren Überarbeitungsbedarf nach sich. Angesichts der limitierten Haushaltsmittel und Planungskapazitäten ist eine solche besonders kostenintensive Maßnahme (insgesamt ca. 1 Mio. €) ohne nachvollziehbare Berücksichtigung anderer Prioritäten in Bezug auf Verbesserungen der Verkehrssicherheit im Kreisgebiet unseres Erachtens nicht sachgerecht und sollte unterbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Oliver Held
Fraktionsvorsitzender


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