An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Gesundheit und Soziales
Herrn Ulrich Duffe
Lüdenscheid, 09.01.2019
Sehr geehrter Herr Duffe,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige und mehrfach geschädigte drogenabhängige Menschen im Märkischen Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir nach Möglichkeit den Einrichtungsleiter der soziotherapeutischen Einrichtung Gut Sassenscheid in Nachrodt-Wiblingwerde zur Sitzung einzuladen.
Begründung:
Wie aus der Antwort des Landrates auf unsere Anfrage zum Thema „Pflege von schwerstabhängigen und mehrfach geschädigten drogenabhängigen Menschen“ hervorgeht, wird auch für den Märkischen Kreis ein Bedarf an entsprechenden Pflegeplätzen gesehen.
Derzeit werden Pflegebedürftige aus diesem Personenkreis häufig aufgrund fehlender geeigneter Einrichtungen im MK in Einrichtungen anderer Landkreise vermittelt, da entsprechende Voraussetzungen (u.a.Substitution) nicht gegeben sind.
Die soziotherapeutische Einrichtung Gut Sassenscheid, deren Betreiber der Deutsche Orden ist, betreut seit nunmehr 25 Jahren Alkohol- und Drogenabhängige.
Bei einem Besuch dieser Einrichtung wurde uns vorgetragen, dass sich der Deutsche Orden durchaus vorstellen könne, auf seinem Grundstück eine zusätzliche Pflegeeinrichtung für schwerstabhängige und mehrfach geschädigte drogenabhängige Menschen zu errichten.
Erste Gespräche wurden auch schon mit Vertretern des Landschaftsverbandes geführt, aber bisher ohne Erfolg. Als ein Kriterium, das gegen den Standort spricht, sei die Abgeschiedenheit der Einrichtung.
Wir bitten daher die Verwaltung mögliche Lösungsansätze und Unterstützungsmöglichkeiten zu eruieren, um eine entsprechende Einrichtung auf Gut Sassenscheid zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
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Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
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