Sehr geehrter Herr Gemke,
die Speläogruppe Letmathe, Verein für Höhlenkunde in Westfalen e.V., hat mit Schreiben vom 16.8.2017 einen Antrag auf Befreiung vom Betretungsverbot nach § 45, Absatz 1, Punkt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie um eine Sammelgenehmigung für ausgesuchte Höhlen im Untersuchungsgebiet gestellt.
Lt. Antrag sollen wirbellose Organismen geprobt werden für rein wissenschaftliche Zwecke.
Es handelt sich hierbei um das GBOL-Projekt „Subterrane Fauna“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiiert wurde.
Gleichlautende Anträge wurden in anderen Kreisen innerhalb kurzer Bearbeitungszeit bearbeitet und die Genehmigung zur Begehung erteilt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Anfrage:
- Aus welchen Gründen wurde die Genehmigung des Antrages bis heute nicht erteilt?
- Gibt es in weiteren Bereichen des Fachdienstes 44 – Umwelt und Naturschutz – aufgrund von Personalengpässen unbearbeitete oder stark verzögerte Sachverhalte?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung einzuleiten, um den Fachbereich Umwelt- und Naturschutz so aufzustellen, dass die anstehenden Aufgaben zeitnah sach- und fachgerecht abgearbeitet werden können?
Insgesamt gehen wir davon aus, dass der o.g. Antrag zügig bearbeitet und die entsprechende Genehmigung erteilt wird.
Durch die Verzögerung der Genehmigung konnten die Forschungsabreiten nicht wie vorgesehen im Herbst 2017 beginnen.
Eine weitere Verzögerung ist aus unserer Sicht nicht zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
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