An den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses
Herrn Peter Maywald
Lüdenscheid, den 24.7.2019
Sehr geehrter Herr Maywald,
für die kommende Sitzung des Schul- und Sportausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Richtlinien zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen im Märkischen Kreis
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Sachstandsbericht zur Förderung der Schulsozialarbeit.
Begründung:
Die Richtlinien zur Förderung der Schulsozialarbeit MK gelten für die Jahre 2015 bis 2017.
Das Land NRW hatte im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der sozialen Arbeit an Schulen“ für die Jahre 2015 bis 2017 die Schulsozialarbeit BuT fortgesetzt.
Die Schulen im Märkischen Kreis haben an diesem Landesprogramm partizipiert und durch den Abschluss von Weiterleitungsverträgen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den für den Märkischen Kreis tätigen Freien Trägern die Finanzierung bis zum Ende des Jahres 2017 gesichert.
In 2018 hatte das Land NRW eine weitere Finanzierung zugesagt, falls der Bund die Finanzierung nicht übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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