Sehr geehrter Herr Duffe,
zum Tagesordnungspunkt 4 – Antrag der Beratungsstelle Tamar auf finanzielle Unterstützung – bitten
wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
- Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert den Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. auf Förderung eines ESF-kofinanzierten Einzelprojektes beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales in geeigneter Weise zu unterstützen.
Begründung:
Die Verwaltung stellt in ihrer ablehnenden Begründung zum Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. dar, dass es sich bei dem Beratungsangebot von TAMAR um eine freiwillige Leistung
handelt und alle Aufgaben in Bezug auf das neue Prostituiertenschutzgesetz von der Verwaltung des Märkischen Kreises ü bernomrnen werden können.
Eine zusätzliche Stelle für die Kontrolle der Betriebe wird von der Verwaltung für den Stellenplan beantragt.



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Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Haushalt 2027 ein kreisweites Konzept zur besseren Verzahnung bestehender schulischer Unterstützungs- und
Beratungsangebote (u. a. schulpsychologische Beratung, Jugendhilfe, Präventions- und Beratungsstellen) vorzulegen.
Dabei soll insbesondere geprüft werden,
wie mobile bzw. dezentrale Beratungsformate (z. B. aufsuchende Schulpsychologie, temporäre Beratungstage an Schulen) ausgeweitet
werden können,
wie Doppelstrukturen vermieden und Zuständigkeiten klarer gesteuert werden können,
wie Schulen im ländlichen Raum gleichwertigen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel des Landes und Bundes (z. B. Präventions-, Digital- oder Bildungsprogramme) systematisch zu identifizieren und für diese Maßnahmen zu nutzen.
Über die Ergebnisse ist dem Schul- und Sportausschuss zu berichten. Haushaltswirksame Mehrbedarfe sind gesondert darzustellen und bedürfen
eines erneuten politischen Beschlusses.
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