Sehr geehrter Herr Duffe,
zum Tagesordnungspunkt 4 – Antrag der Beratungsstelle Tamar auf finanzielle Unterstützung – bitten
wir über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
- Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert den Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. auf Förderung eines ESF-kofinanzierten Einzelprojektes beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales in geeigneter Weise zu unterstützen.
Begründung:
Die Verwaltung stellt in ihrer ablehnenden Begründung zum Antrag der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. dar, dass es sich bei dem Beratungsangebot von TAMAR um eine freiwillige Leistung
handelt und alle Aufgaben in Bezug auf das neue Prostituiertenschutzgesetz von der Verwaltung des Märkischen Kreises ü bernomrnen werden können.
Eine zusätzliche Stelle für die Kontrolle der Betriebe wird von der Verwaltung für den Stellenplan beantragt.


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und personelle Mittel für den Haushalt beziehungsweise Stellenplan und etwaige Fördermittel sowie mögliche Partner. Dazu wird ein Zeitplan aufgestellt, welche Teilkonzepte bis 2030 begonnen, umgesetzt oder sogar vollständig durchgeführt werden können.
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1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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