Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, UWG und DIE LINKE bitten Sie, folgenden Antrag in den kommenden Sitzungen des Kreisausschusses am 01.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 bei der Beratung des Tagesordnungspunktes „Masterplan Radverkehrsnetz MK“ aufzunehmen und abstimmen zu lassen.
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
- Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
- Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
- Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
- Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
Begründung:
Die Planung eines Radverkehrsnetzes und dessen sukzessive bauliche Herstellung im Märkischen Kreis ist überfällig. Geeignete und sichere Radwege existieren zwischen vielen Nachbarstädten derzeit nicht. Das Verkehrspotenzial für den Radverkehr wird so nur in Ansätzen ausgeschöpft. Pendlerinnen und Pendler, die dies gerne tun würden, nutzen den Radverkehr nicht. Allgemein wird das Fahrrad-Potenzial für den Alltagsverkehr mit mindestens 30% angegeben.
Auch touristische bzw. überregionale Radverbindungen, wie die Lenneroute oder der Volmetalradweg machen seit Jahren bzw. Jahrzehnten keine spürbaren Fortschritte. So wird auch ein wichtiges wirtschaftliches Potenzial für unsere Region nicht ausgeschöpft.
Die Gründe für die beschriebene Situation sind vielfältig:
- Fehlende Planungskapazitäten in den Kommunalverwaltungen
- Keine ausreichende Verwaltungskraft für Grundstücksankäufe, Fördermittelakquise, Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen
- Überstädtische Projekte werden nicht gemeinsam geplant und umgesetzt
- Nahmobilitätskonzepte sind meist nicht vorhanden oder fortgeschrieben und laufend umgesetzt
Aus Sicht der Antragsteller kann die beschriebene Situation am ehesten dadurch aufgelöst wer-den, dass strukturiert und auf Dauer angelegt eine interkommunale Zusammenarbeit in einer geeigneten rechtlichen Struktur (GmbH, Zweckverband, …) aufgebaut wird, in der sich die kreisangehörigen Gemeinden und der Märkische Kreis gemeinsam die Umsetzung eines flä-chendeckenden Radverkehrsnetzes zur Aufgabe machen. Die Beteiligung der verschiedenen Straßenbaulastträger wird innerhalb der zu findenden Struktur sichergestellt. Der Märkische Kreis und die ihm angehörigen Kommunen könnten mit einer solchen innovativen Form der interkommunalen Zusammenarbeit beispielgebend vorangehen.
Derzeit werden von Land und Bund in erheblichem Umfang Fördermittel für die Radverkehrsinfrastruktur bereitgestellt, die allerdings ohne Sicherstellung der fachlichen Kompetenz vor Ort komplett am Märkischen Kreis vorbeizulaufen drohen. Das Konstrukt der interkommunalen Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, auch für die dabei anfallenden Personalaufwendungen Fördermittel des Landes zu erlangen.
Die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) mit ihrer Geschäftsstelle in Krefeld unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Nahmobilitätskonzepten. Derzeit gehören ihr in NRW 16 Landkreise sowie die Städteregion Aachen als Mitglieder an. Aus dem Märkischen Kreis ist bislang nur die Stadt Iserlohn Mitglied der AGFS.
Die Erarbeitung und Umsetzung eines zukunftsweisenden Nahmobilitätskonzeptes ist eine zent-rale Zukunftsaufgabe für die Entwicklung unserer Region. Sie wird überlebenswichtige Impulse für die Lebensqualität, die touristische Entwicklung, die heimische Wirtschaft sowie eine nach-haltige Verkehrspolitik geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Meinighaus, Wolfgang Rothstein, Oliver Held, Axel Hoffmann, Walter Gertitschke, Manuel Huff


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