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| Gremium: | Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung |
| Datum: | 22. November 2016 |
Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung, sowie für den Kreisausschuss/Kreistag bitten wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag
Der Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Haushaltsansatz für Öffentlichkeitsarbeit/Marketing im Produkt Klimaschutz wird auf 15.000 Eurp (derzeit 7.500 Euro) erhöht.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zur Unterstützung und Verstärkung der Arbeit in diesem Bereich ein/e Praktikant/in oder eine Stelle aus dem Programm des Bundesfreiwilligendienstes eingerichtet werden kann und soweit möglich diese einzurichten.
Begründung
Das Budget für den Bereich Klimaschutz Öffentlichkeitsarbeit ist mit derzeit 7.500 Euro äußerst knapp bemessen.
Mit einer Verdoppelung des Budgets könnten weitere Maßnahmen wie z. B. die Umsetzung der Effizienzmaßnahmen aus ÖKOPROFIT MK 2016/2017 am BKT/GBBK umgesetzt werden, oder in Kooperation mit den Kommunen im MK Projekte zur Stärkung der E-Mobilität durchgeführt werden.
Auch könnten in Kooperation mit Grund-und Förderschulen oder KITAs weitere Maßnahmen im Bildungsbereich zum Thema Klimaschutz erarbeitet werden.
Diese wichtigen Maßnahmen können ohne eine Erhöhung des Budgets nicht durchgeführt werden, Die personelle Unterstützung der Klimaschutzbeauftragten des Märkischen Kreises könnte weiter dazu beitragen das Thema Klimaschutz als Markenzeichen für den MK zu etablieren.


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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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