Herrn Landrat
Thomas Gemke
Lüdenscheid, den 8.7.2019
Sehr geehrter Herr Landrat,
für die Sitzung des Kreisausschusses am 12.9.2019 bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Schließung des Marienhospitals Letmathe
In ihren Erläuterungen zur Schließung des Marienhospitals Letmathe (DS 20/9/0914) führt die Verwaltung aus, dass umgehend die für eine Schließung des Marienhospitals notwendigen Maßnahmen einzuleiten und voranzutreiben, sowie Verhandlungen mit der katholischen St. Kilian-Kirchengemeinde über das Krankenhausgrundstück aufzunehmen sind.
Darüber hinaus sollen mit benachbarten Krankenhäusern Gespräche geführt werden, ob im Rahmen einer Schließung Kooperationen oder andere Versorgungsmodelle wie z.B. die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in den Räumlichkeiten des Marienhospitals möglich sind.
Ähnlich lautende Anträge für eine Überprüfung der weiteren Nutzung des Marienhospitals Letmathe durch die Stadt Iserlohn wurden für die Ratssitzung der Stadt am 9.7.2019 gestellt.
Wir gehen davon aus, dass sich die Verwaltung des Märkischen Kreises kurzfristig mit Vertreter*innen der Stadt Iserlohn zusammensetzt, um gemeinsam die nächsten Schritte für eine zukunftsfähige Lösung zu eruieren.
Ein schnelles Reagieren ist notwendig, um eine unnötige Fluktuation beim vorhandenen Personal zu vermeiden.
Eine fortlaufende Berichterstattung der Verwaltung in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages halten wir für unumgänglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Renate Oehmke
Fraktionsvorsitzende
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Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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