An den Vorsitzenden des Umweltausschusses
Herrn Marcus Tillmann
Lüdenscheid, den 27.3.2018
Sehr geehrter Herr Tillmann,
für die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Beteiligung am Sofortprogramm des Landes zur E-Mobilität
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Erläuterung, welche Maßnahmen aus dem Programm für den Märkischen Kreis aufgrund der hohen Landesförderung umgesetzt werden können.
Begründung:
Die Landesregierung baut das Sofortprogram Elektromobilität weiter aus. Gefördert werden soll die weitere Elektrifizierung der Fuhrparke, sowie die Errichtung öffentlicher Ladesäulen.
Ziel des Förderprogramms ist der flächendeckende Aufbau eines bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Netzes von Ladesäulen, sowie der Aufbau der Fuhrparke mit klimaschonenden innovativen Fahrzeugen.
Auch die E-Mobilitäts-Beratung wird durch dieses Förderprogramm unterstützt.


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und personelle Mittel für den Haushalt beziehungsweise Stellenplan und etwaige Fördermittel sowie mögliche Partner. Dazu wird ein Zeitplan aufgestellt, welche Teilkonzepte bis 2030 begonnen, umgesetzt oder sogar vollständig durchgeführt werden können.
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1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizu-treten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen wer-den umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.
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