Bewerbung als Kandidat*in zur Landtagswahl

Angaben zur Person

Wählbare Kommunalwahlkandidat*in kann nur
werden, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet
    hat und seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren
    Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung
    außerhalb des Landes hat.
  2. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit
    zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Hinweis: Dabei reicht es übrigens allgemein wählbar zu sein, es ist nicht notwendig, im
betreffenden Wahlkreis selbst zu wohnen, um zu kandidieren.

Die Angaben dieses Formulars werden intern genutzt um die Formulare des Wahlamtes auszufüllen.

Angaben zur Kandidatur

(Diese Festlegung kann auch noch in der Veranstaltung gemacht werden.)

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