Antrag – Konsequenzen aus den festgestellten Tierschutzstößen im Schweinezuchtbetrieb Halver-Hohenplanken

Sehr geehrter Herr Landrat Schwarzkopf,

die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bittet für die Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 um die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes Konsequenzen aus den festgestellten Tierschutzverstößen im Schweinezuchtbetrieb in Halver-Hohenplanken. Hierzu stellt die Fraktion folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Anwendung des IRL-Konzepts, Sicherstellung der tierärztlichen Betreuung und regelmäßige Vorlage von Betreuungsprotokollen

  1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Risikoeinstufung des Schweinezuchtbetriebs Halver-Hohenplanken nach dem IRL-Konzept („Integrierte Risikobeurteilung landwirtschaftlicher Betriebe“) unverzüglich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  2. Die Verwaltung wird verpflichtet, bei Betrieben mit wiederholten Tierschutzverstößen – insbesondere im vorliegenden Fall – die im NRW-Leitkonzept „Sicherstellung eines tierschutzkonformen Umgangs mit einzelnen kranken Schweinen in schweinehaltenden Betrieben“ geforderten Maßnahmen umgehend umzusetzen, darunter:
    1. Anordnung einer tierärztlichen Bestandsuntersuchung auf Grundlage § 16a Tierschutzgesetz
    2. Durchführung gemeinsamer Kontrollen mit der bestandsbetreuenden Tierarztpraxis
    3. engmaschigere Nachkontrollen bei dokumentierten Wiederholungsverstößen
    4. Das Veterinäramt wird angewiesen, sich die tierärztlichen Betreuungsprotokolle des Betriebs Halver-Hohenplanken – wie im Leitfaden des Landes vorgesehen – mindestens vierwöchentlich vorlegen zu lassen.
  3. Die Kreisverwaltung legt dem zuständigen Ausschuss sowie dem Kreistag spätestens bis zur Sitzung im März 2026 einen schriftlichen Bericht vor, der folgende Punkte umfasst:
    1. den aktuellen Stand der Risikoeinstufung nach IRL
    2. die Ergebnisse der tierärztlichen Bestandsbetreuung und deren Dokumentation
    3. die durchgeführten Kontrollmaßnahmen seit Oktober 2025
    4. die eingeleiteten Folgenmaßnahmen bei neuen oder wiederholten Verstößen
    5. Verbesserungsvorschläge zur internen Kontrollpraxis im Veterinäramt.
    6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren auszuarbeiten, das sicherstellt, dass Hinweise auf mögliche Tierschutzverstöße – einschließlich digitaler Beweismittel wie Fotos oder Videos – technisch und organisatorisch ohne Verzögerung bearbeitet werden können. Der Vorschlag soll ebenfalls bis März 2026 vorgelegt werden.

Begründung

Die auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vorgelegten Antworten der Kreisverwaltung zu den Tierschutzverstößen im Schweinezuchtbetrieb HalverHohenplanken zeigen eine Vielzahl wiederkehrender Mängel sowie strukturelle Defizite im Vollzug. Trotz mehrfacher Feststellungen über Jahre hinweg wurden nur eingeschränkt Konsequenzen gezogen. Statt den weithin sichtbaren Mustern nachzugehen, werden die einzelnen Fälle isoliert betrachtet.

Das IRL-Konzept des Landes NRW verpflichtet dazu, bei gehäuften Verstößen eine höhere Risikoklasse zu vergeben und engmaschigere Kontrollen vorzunehmen.
Der vorliegende Fall weist mehrfach dokumentierte Mängel auf, sodass eine Überprüfung und ggf. Hochstufung zwingend geboten ist.

Das Landesleitkonzept zum Umgang mit kranken Einzeltieren verlangt eine regelmäßige tierärztliche Bestandsbetreuung, eine unverzügliche Behandlung kranker Tiere und die regelmäßige Vorlage dokumentierter Betreuungsprotokolle. Die bisherigen Befunde deuten darauf hin, dass diese Vorgaben nicht konsequent umgesetzt wurden.

Die Einführung einer vierwöchentlichen Vorlagepflicht der Protokolle sowie eine systematische Berichtspflicht gegenüber den politischen Gremien stärken
Transparenz, Kontrollfähigkeit und Tierschutz im Märkischen Kreis.

In diesem Sinne bitten wir, hierfür den vorstehenden Beschluss zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Marjan Eggers
gez. Paolino Barone
gez. Thomas Eltzner
(Fraktionsvorsitzende / Fraktionsgeschäftsführung)



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