Auf dieser Seiten findet Ihr u.a. Informationen zu den kommenden KMV.
Anlagen für KMV
Formulare und Vorschlag Wahlverfahren
Formulare
Einreichung Anträge (für nächste KMV)
Einreichung Bericht (für nächste KMV / Vorstandssitzung)
Reisekostenformular (Excel)
Auslagenerstattungs-Formular (Excel)
Wahlverfahren
Wahlordnung
- wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes Märkischer Kreis
- zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die rechtzeitig vor Beginn der Wahl ihre Kandidatur angemeldet haben
- die Kandidat*innen werden in Einzelwahl geheim auf vorbereiteten Stimmzetteln gewählt
- die Vorstellung der Kandidat*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge
- die Kandidat*innen haben jeweils maximal 10 Minuten Zeit zur Vorstellung
- den Kandidat*innen können jeweils max. drei Fragen gestellt werden, für die Beantwortung stehen den Kandidat*innen jeweils 5 Minuten zu
- bei der Frage, ob Kandidat*innen weiter antreten, gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort
- wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig
- in einem Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält
- wenn nur ein*e Bewerber*in zur Wahl antritt, endet die Wahl nach dem ersten Wahlgang;
die/der betreffende Bewerber*in kann zu dieser Wahl nicht noch einmal antreten. - wird bei mehr als einer/einem Bewerber*in die Position im ersten Wahlgang nicht besetzt, folgt ein zweiter Wahlgang, in diesem können alle kandidieren, die im ersten Wahlgang mehr als 25% der gültigen Stimmen erhalten haben
- wird der Platz im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein dritter Wahlgang
- im dritten Wahlgang kandidieren die beiden, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten; bei Stimmengleichheit entsprechend viele Kandidat*innen
- Ist auch der dritte Wahlgang ohne Ergebnis, wird das Verfahren wieder mit einem ersten Wahlgang eröffnet
- alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der Wähler*innen erkennen lassen
- leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen bei der Berechnung des Quorums – als Enthaltungen – mitgezählt, bei Einzelbewerber*innen zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen
- markierte oder nicht eindeutige Stimmzettel gelten als ungültige Stimme
Beschlossen durch die Mitgliederversammlungen am 06.06.2020