GRÜNE diskutieren über Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen

Die GRÜNE Kreistagsfraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung ausführlich mit Vertreter*innen der Kreisverwaltung sowie der Tierschutzvereine im Märkischen Kreis über die mögliche Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen auseinandergesetzt.

Ausgangspunkt war das von den Vertreter*innen der Tierschutzvereine MK vorgetragene Problem der Überpopulation von Katzen in der Wildnis.

Unkastrierte Katzen können sich bis zu dreimal im Jahr Fortpflanzen. Selbst bei nur drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft.

Die einzelnen Katzen leiden unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist.

Angelika Schwab

Die durch den Tierschutzverein durchgeführten Maßnahmen, insbesondere das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen sowie eine tierärztliche Versorgung erkrankter Tiere, aber auch die betriebene Öffentlichkeitsarbeit konnten so  Angelika Schwab, Vorsitzende der Tierschutzvereine MK und Landtagsdirektkandidatin der GRÜNEN für den Wahlkreis III MK, bisher keine Abhilfe schaffen. Ein Kastrationsgebot könnte den beschriebenen Kreislauf effektiv unterbrechen und die Katzenpopulation langfristig verkleinern.

Foto von Hermann Reyher

Hermann Reyher

„Vielen BürgerInnen ist auch nicht bewusst, dass sie zum Tierhalter mit allen Verpflichtungen werden, wenn sie eine freilebende Katze regelmäßig füttern“, so Hermann Reyher, Kreistagsabgeordneter der GRÜNEN Fraktion.“ Außerdem sind kastrierte Katzen viel häuslicher und versetzen ihre Besitzer nicht durch nächte- und tagelange Abwesenheit in Angst und Sorge,“ ergänzt Renate Oehmke, Vorsitzende der Kreistagsfraktion.

Mittlerweile gibt es bereits in 6 Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen.

Da das Land NRW die Kreise ermächtigt hat eine entsprechende Verordnung erlassen zu können, prüft die GRÜNE Kreistagsfraktion einen entsprechenden Antrag für den Kreisgesundheitsausschuss einzubringen.

 



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